IMPRESSUM | SITEMAP | SUCHE | KONTAKT | § AGB | § ASB | KUNDENLOGIN  

Network Solutions and Services Richter


 

 
  NSSR.neTDienste im InternetKUNDENTipps und TricksSONSTIGES
 


Allgemeine
Geschäftsbedingungen

 


In einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit ist es wichtig, dass beide Partner genau wissen, welche geschäftlichen Vereinbarungen zugrunde liegen. An dieser Stelle erfahren Sie, welche Leistungen und Pflichten beide Partner tragen.

Die NSSR.neT führt Ihre Dienstleistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Die Anwendung abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen. Für alle Rechtsgeschäfte sind nur Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Einzige Ausnahme stellen zusätzliche, schriftliche Vereinbarungen dar

 

1. Gegenstand der Bedingungen

 

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von NSSR.neT im Rahmen der bei Vertragsabschluss geltenden Tarifbedingungen des jeweiligen Dienstes von NSSR.neT.

 

2. Leistungsumfang

 

Der konkrete Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe der zu entrichtenden Gebühren ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung für den jeweiligen vom Kunden beauftragten Dienst von NSSR.neT , dem Service Level Agreement und der Preisliste sowie dem Auftragsformular und deren Anlagen, der Auftragsbestätigung und den hierauf bezugnehmenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen NSSR.neT und dem Kunden. NSSR.neT kann Dritte als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungsverpflichtungen einsetzen. Die vertraglichen Pflichten von NSSR.neT werden dadurch nicht berührt. Soweit die Erbringung der Dienstleistungen von der Inanspruchnahme von Übertragungswegen und Vermittlungseinrichtungen Dritter abhängig ist, weist NSSR.neT darauf hin, dass sich Qualitätsabweichungen ergeben können, da die Leistungsstandards anderer Anbieter maßgeblich sind, auf die NSSR.neT keinen Einfluss hat.

 

NSSR.neT erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internets und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internets. NSSR.neT ist nicht verpflichtet, die Nutzungsmöglichkeiten des Kunden entsprechend der technischen Entwicklung, insbesondere nicht bei unveränderter Entgelthöhe, auszuweiten.

 

Soweit laufende Gebühren durch die Festlegung eines bestimmten pauschalen Nutzungsumfangs (IP-Transfervolumen, Speicherkapazität etc.) oder ein monatlicher Festpreis für die Nutzung der von NSSR.neT zu erbringenden Dienste zwischen NSSR.neT und dem Kunden vereinbart werden, ermäßigen sich die vereinbarten Gebühren/Festpreise nicht, wenn der Kunde den von NSSR.neT vereinbarungsgemäß eingeräumten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt.

 

Soweit NSSR.neT dem Kunden kostenlose Dienste/Leistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch, soweit der Dienst für den Kunden verzichtbar und für seinen Netzzugang nicht wesentlich ist. NSSR.neT ist berechtigt, vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste/Leistungen künftig nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird NSSR.neT den Kunden unverzüglich informieren.

 

NSSR.neT ist berechtigt, durch Mitteilung gegenüber dem Kunden in geeigneter Weise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen eine Anpassung der Entgelte und/oder Leistungsinhalte vorzunehmen. Beabsichtigt der Kunde den Vertrag bei einer Erhöhung von mehr als 30 % nicht zu den geänderten Bedingungen fortzuführen, ist er zur außerordentlichen Kündigung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer ordentlichen Kündigung berechtigt. Die Kündigung muss zu ihrer Wirksamkeit innerhalb einer Frist von 3 Monat ab Bekanntgabe der Anpassung schriftlich gegenüber NSSR.neT geltend gemacht werden. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis mit NSSR.neT nicht innerhalb der vorgenannten Frist, gelten die neuen Bedingungen zwischen NSSR.neT und dem Kunden mit Wirkung ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung als vereinbart. Über das in Satz 3 genannte außerordentliche Kündigungsrecht hinaus stehen dem Kunden keine weiteren Ansprüche gegen NSSR.neT aufgrund einer Anpassung der Entgelte und/oder Leistungsinhalte zu.

 

Weitere Leistungspflichten:

 

(1) Soweit an Servern von NSSR.neT, auf denen Inhalte des Kunden gespeichert sind, Reparaturzeiten notwendig werden, welche vorhersehbar den Zugang von Nutzern zu diesen Dateien und Daten für mehr als vier Stunden unmöglich machen, wird NSSR.neT den Kunden mindestens 3 Werktage vorher per e-mail darüber unterrichten.

(2) Soweit NSSR.neT kostenlose Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. NSSR.neT ist befugt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert NSSR.neT den Kunden unverzüglich.

(3) Soweit nicht ausdrücklich anders mit dem Kunden schriftlich vereinbart, gewährt NSSR.neT dem Kunden kostenlose technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support werktags via E-Mail oder Telefon innerhalb der normalen Bürozeiten. NSSR.neT leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

 

3. Vertragsschluss

 

Der Vertrag zwischen dem Kunden und NSSR.neT kommt nach Auftragserteilung durch den Kunden mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch NSSR.neT oder mit Bereitstellung der Leistung durch NSSR.neT zustande.

 

4. Leistungstermine, Fristen, Leistungsstörungen, - Unterbrechungen

 

Termine und Fristen für den Beginn der Leistungen sind für NSSR.neT nur verbindlich, wenn NSSR.neT diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung getroffen hat. Etwaige Leistungsfristen laufen ab dem Datum der Auftragsbestätigung oder ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung des Dienstes durch NSSR.neT , falls dieser vor dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung liegt.

Unvorhersehbare Ereignisse, wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie sonstige Störungen, die von NSSR.neT nicht zu vertreten sind, entbinden NSSR.neT für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.

Gerät NSSR.neT schuldhaft in Leistungsverzug, ist der Kunde erst nach schriftlicher Mahnung und nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist (mindestens sechs Werktage) zum Rücktritt berechtigt.

Bloße Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die NSSR.neT nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber) lassen den Vergütungsanspruch von NSSR.neT unberührt.

NSSR.neT kann Änderungen an ihrem Telekommunikationsnetz vornehmen. Bei der Wahl des Zeitpunktes und Umfangs hat sie die Interessen des Kunden angemessen zu berücksichtigen. NSSR.neT kann den Zugang zu ihrem Telekommunikationsnetz während der aus dem Service Level Agreement ersichtlichen Zeiten für planmäßige Wartungsarbeiten zeitweilig aussetzen. Falls es für die Betriebssicherheit oder für außerordentliche Wartungsarbeiten erforderlich ist, kann sie den Zugang auch zu anderen Zeiten vorübergehend sperren. Sie informiert den Kunden über solche Aussetzungen mit angemessener Frist im voraus. Zugangsunterbrechungen ohne Vorankündigung sind nur zulässig, sofern NSSR.neT diese Störungen nicht mindestens grob fahrlässig verschuldet hat und/oder diese unvermeidbar waren. Hierzu zählen insbesondere die von Dritten oder aufgrund höherer Gewalt verursachten Störungen sowie mittelbar verursachte Zugangsunterbrechungen.

 

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

 

Pflicht zur ordnungsgemäßen Nutzung der Dienste von NSSR.neT Der Kunde verpflichtet sich, den jeweiligen vom Kunden beauftragten Dienst von NSSR.neT nicht in rechtsmissbräuchlicher Weise zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich bei der Nutzung

(1) keine Inhalte in das Internet einzubringen oder auf sie hinzuweisen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird;

(2) alle einschlägigen Rechtsnormen betreffend des Datenschutzes, des Fernmelde- und Telekommunikationsgeheimnisses und der Netzsicherheit, zu beachten. Insbesondere ist die Weiterleitung von Daten unter Verstoß gegen das Urheberrecht, von jugendgefährdenden Inhalten ohne hinreichende Sicherung gegen eine Kenntnisnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren oder von verbotenen Inhalten, so insbesondere Kinderpornographie oder verbotener rechts- oder linksextremistischer Propaganda untersagt.

(3) weder die Sicherheitsvorkehrungen eines fremden Hosts, Netzwerkes oder Accounts zu umgehen (umgangssprachlich "Cracking" oder "Hacking" genannt) noch in deren Service eingreifen ("Denial of Service Attacks" genannt);

(4) eine übermäßige Belastung des Internets durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten (Verbot des sog. Mail-Spamming, Junk-E-Mail, Cross-Posting) sowie die bewusste Verbreitung von Viren zu unterlassen;

(5) alle Personen, denen er eine Nutzung der jeweiligen vom Kunden beauftragten Dienst von NSSR.neT ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der vorgenannten Pflichten hinzuweisen.

(6) individuelle Informationen zur Nutzung des Dienstes, wie z.B. Passwörter, geheim zu halten;

 

Mitwirkungspflichten bei Mängeln und Schäden

 

Der Kunde ist verpflichtet,

 

(1) jede Störung des Zugangs oder der Nutzung des Telekommunikationsnetzes von NSSR.neT unverzüglich schriftlich anzuzeigen;

(2) NSSR.neT erkennbare Mängel oder Schäden am von NSSR.neT bereitgestellten TK-Equipment unverzüglich schriftlich anzuzeigen;

(3) im Rahmen des für den Kunden Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen, die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen sowie einen möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten;

(4) keine Eingriffe am von NSSR.neT bereitgestellten TK-Equipment durchzuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der NSSR.neT -Server, des NSSR.neT -Netzwerkes oder anderer Netze führen oder führen können;

(5) Mängel oder Schäden am kundeneigenen Netzwerk, soweit Auswirkungen auf die Bereitstellung des NSSR.neT -Dienstes nicht auszuschließen sind, diese der NSSR.neT unverzüglich schriftlich anzuzeigen;

(6) nach Angabe einer Störungsmeldung NSSR.neT die durch die Überprüfung der Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, sofern sich nach der Prüfung herausstellt, dass die Störung nicht im Verantwortungsbereich von NSSR.neT lag. Bemessungsgrundlage ist hierbei die aktuelle Preisliste von NSSR.neT .

 

Missbrauch durch den Kunden

 

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Leistungen von NSSR.neT nicht missbräuchlich zu nutzen und hat rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.

(2) Der Kunde hat die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und behördliche Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Teilnahme am Datenaustausch erforderlich sind oder werden.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, NSSR.neT erkennbare Mängel oder Schäden (Störungsmeldungen) unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz und/oder der Entwicklung von Software mit Zugriff auf die Systeme von NSSR.neT auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen von NSSR.neT verursachen. NSSR.neT kann Internet-Präsenzen oder IP-Adressen mit diesen Techniken von jeglichem Zugriff ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat.

(5) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von NSSR.neT gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:

(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);

(b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing),

(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);

(d) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung);

(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren.

 

Pflichten des Kunden im Zusammenhang mit Internet-Domains sowie IP-Adressen und Netzwerknutzung

Der Kunde ist verpflichtet,

 

(1) NSSR.neT Änderungen am Netzwerk unverzüglich anzuzeigen;

(2) NSSR.neT von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aufgrund von namens-, marken-, urheber- oder sonstigen schutzrechtlichen Streitigkeiten in Verbindung mit der Beanspruchung, Nutzung oder Registrierung eines Domain-Namens ergeben, insbesondere bei jeglichen Forderungen oder Klagen von seiten dritter Parteien aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung des Netzwerkes durch den Kunden, welche gegen gültiges deutsches oder internationales Recht verstößt, NSSR.neT von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen. Der Kunde ist für die Verteidigung und für die Übernahme sämtlicher Kosten, Schadensersatzzahlungen, außergerichtliche Kosten, Gebühren (einschließlich der Gerichtsgebühren), die NSSR.neT aufgrund solcher Ansprüche Dritter zugerechnet werden, haftbar. Er hat NSSR.neT über jede bereits bestehende oder bevorstehende Klage zu unterrichten;

(3) die gemäß der jeweiligen Richtlinie der DENIC bestehenden Rechte und Pflichten zu beachten, sofern sie für den Kunden aufgrund der Registrierung einer eigenen Internet-Domain gelten;

(4) NSSR.neT rechtzeitig, d. h. mit der Auftragserteilung bezüglich des jeweiligen vom Kunden beauftragten Dienstes von NSSR.neT , für den von ihm gewünschten international routbaren IP-Adressraum gemäss den jeweils gültigen Bestimmungen der Réseaux IP Européen Network Coordination Center (RIPE NOC) die geforderte Dokumentation (Technisches Datenblatt) zur Verfügung zu stellen;

 

Urheberrechte, Softwarelizenzen:

 

(1) Soweit NSSR.neT für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Internet-Präsenzen gestaltet, wird dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses übertragen.

(2) Sofern NSSR.neT dem Kunden Software zur Verfügung stellt (z.B. Betriebssysteme, Shop-Software), wird dem Kunden ein nicht-ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit übertragen. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

(3) Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch Beendigung des Vertrags), hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an NSSR.neT zurück zu geben. Der Kunde löscht die Software in jeder Form von seinen oder angemieteten Rechnern, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist.

 

6. Folgen von Pflichtverstößen durch den Kunden

 

Im Falle eines Verstoßes gegen die unter genannten Pflichten behält sich NSSR.neT vor dem Hintergrund der eigenen Haftung das Recht vor, beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte zu löschen, insbesondere strafbare Inhalte oder Inhalte, die gegen die guten Sitten verstoßen. NSSR.neT behält sich das Recht vor, jedwedes Material oder jedwede Daten zu entfernen und die Nutzung des Netzes für einen oder mehrere Benutzer zu sperren, sofern der Benutzer fortgesetzt gegen die unter 5. genannten Pflichten verstößt. Eine Sperrung wird erst nach schriftlicher Androhung erfolgen, es sei denn

 

a) der Kunde hat Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben, oder

b) es droht eine Gefährdung der Einrichtungen von NSSR.neT oder

c) das Entgeltaufkommen steigt in sehr hohem Maße an und die Sperre ist nicht unverhältnismäßig.

 

Bei wiederholten Verstößen gegen die unter Ziff. 5. genannten Pflichten durch den Kunden hat NSSR.neT nach erfolgter Abmahnung das Recht zur fristlosen Kündigung, sofern die Verstöße die ordnungsgemäße Erbringung der Dienste von NSSR.neT behindern oder dadurch Kosten für NSSR.neT verursacht werden oder eigene Rechtspositionen von NSSR.neT in irgendeiner Art betroffen sind. Im Falle der durch den Kunden verursachten fristlosen Kündigung eines Vertrages mit Mindestvertragslaufzeit steht NSSR.neT Schadensersatz für die nicht erfüllte Restlaufzeit des Vertrages zu. Weitere vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

 

Sofern Kunden gegen Sicherheitsbestimmungen des Netzwerkes verstoßen, können diese sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich haftbar gemacht werden. NSSR.neT ist gesetzlich verpflichtet, Nachforschungen bei Verdacht strafrechtlicher Verstöße oder von Verstößen gegen andere Sicherheitsbestimmungen bei Anordnung von Behörden zu unterstützen. Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser behördlichen Anordnungen durch die NSSR.neT erfolgt grundsätzlich nicht. Lediglich bei offensichtlich erkennbarer Rechtswidrigkeit derartiger Anordnungen wird sich NSSR.neT gegen diese in angemessener Form verteidigen. In diesem Falle besteht ein Anspruch gegen den Betroffenen Nutzer aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag.

 

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Leistungen von NSSR.neT nicht missbräuchlich zu nutzen und hat rechtswidrige Handlungen zu unterlassen.

(2) Der Kunde hat die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und behördliche Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder zukünftig für die Teilnahme am Datenaustausch erforderlich sind oder werden.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, NSSR.neT erkennbare Mängel oder Schäden (Störungsmeldungen) unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner Internet-Präsenz und/oder der Entwicklung von Software mit Zugriff auf die Systeme von NSSR.neT auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen von NSSR.neT verursachen. NSSR.neT kann Internet-Präsenzen oder IP-Adressen mit diesen Techniken von jeglichem Zugriff ausschließen, bis der Kunde die Techniken beseitigt/deaktiviert hat.

(5) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die von NSSR.neT gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:

(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);

(b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing),

(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port Scanning);

(d) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse hieran hat (z.B. nach Anforderung oder vorhergehender Geschäftsbeziehung);

(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Viren.

 

7. Nutzung durch Dritte

 

Die für die Nutzung des vom Kunden beauftragten Dienstes von NSSR.neT erforderlichen Zugangskennungen und persönlichen Passwörter sind vom Kunden vor dem unerlaubten Zugriff Dritter zu schützen und ggf. sofort zu ändern, falls ein Dritter hiervon Kenntnis erlangt hat oder erlangt haben könnte. NSSR.neT ist unverzüglich zu benachrichtigen.

Dem Kunden ist es nicht gestattet, die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen Dritten ohne vorherige Erlaubnis von NSSR.neT zur ständigen Alleinbenutzung zur Verfügung zu stellen. Bei Verweigerung dieser Erlaubnis steht dem Kunden kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.

 

Die Einrichtung von Mitbenutzern an zwischenspeichernden Servern ist nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis von NSSR.neT zulässig.

 

Der Kunde hat auch Nutzungsgebühren zu zahlen, die durch Mitbenutzer oder unbefugte Nutzung Dritter entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.

 

8. Internet-Präsenzen

 

(1) Der Kunde wird von seiner Internet-Präsenz tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Webserver selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Internet-Präsenz bei einem evtl. Systemausfall zu gewährleisten.

(2) Der Kunde hat in seinen POP3-eMail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. NSSR.neT behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. NSSR.neT behält sich weiter das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.

(3) Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit dem Kunden vereinbarte Höchstmenge übersteigt, stellt NSSR.neT dem Kunden den für das überschießende Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung.

 

9. Internetdomains und Nameserver

 

(1) NSSR.neT stellt dem Kunden die von Ihm benötigten Internetdomains gemäß den Vergaberichtlinien des jeweils zuständigen Network Information Centers, nachfolgend NIC genannt, bereit. Ein Anspruch auf Delegation einer bestimmten Domain durch NSSR.neT und/ oder das zuständige NIC besteht nicht. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils aktuellen Registrierungsrichtlinien bzw. Registrierungsbedingungen der betroffenen NICs einzuhalten. Der Kunde stellt sicher, dass alle Registrierungsanträge der Endkunden in Kenntnis und unter Anerkennung dieser Richtlinien und Bedingungen erfolgen.

(2) Die registrierbaren Top-Level-Domains und deren fälligen Entgelte sowie die fälligen Entgelte für die Nutzung von Nameservern werden im Anhang dieses Vertrages geregelt.

(3) Der Kunde erhält zu den Bedingungen des vorliegenden Vertrages das Recht des Weiterverkaufes von Produkten der Firma NSSR.neT in Deutschland und der gesamten Welt. Die Preise können vom Kunden frei gestaltet werden. Dabei ist kein Gebietsschutz gegeben. Vielmehr ist NSSR.neT berechtigt, auch andere Wiederverkäufer einzusetzen.

(4) Der Kunde verkauft die bei NSSR.neT registrierten Domainnamen und genutzten Nameserverleistungen auf eigenen Namen und eigene Rechnung an seine Kunden weiter, d.h. dass zwischen NSSR.neT und den Kunden des Kunden keinerlei Rechtsbeziehungen bestehen.

(5) Die Domains werden nach Wahl des Kunden entweder auf diesen selbst oder seinen Kunden angemeldet, in keinem Fall aber auf NSSR.neT. Der Kunde oder sein Kunde schließen daher den Registrierungsvertrag direkt mit dem zuständigen NIC ab.

(6) Da die Registrierung der beantragten Domains allein den zuständigen NICs obliegt und NSSR.neT darauf keinerlei Einfluss hat, kann NSSR.neT keinen bestimmten Zeitrahmen für die Registrierung garantieren. Bei Nutzung der automatisierten Interfaces von NSSR.neT werden die Aufträge jedoch unverzüglich bearbeitet.

(7) Wird der Auftrag für die Verwaltung einer Domain gekündigt oder endet er durch Zeitablauf (z.B. wegen einer Beendigung des Rahmenvertrages) oder aus sonstigen Gründen, kann die Domain gelöscht werden, wenn der Kunde nicht rechtzeitig vor Ablauf des Registrierungszeitraums einen Übernahmeantrag zu einem anderen Provider stellt. Stellt der Kunde nicht rechtzeitig einen solchen Übernahmeantrag oder ist der Kunde für NSSR.neT nicht mehr erreichbar, so ist NSSR.neT statt der Löschung auch berechtigt, beim Domaininhaber nachzufragen, ob eine weitere Registrierung der Domain bzw. ein Providerwechsel gewünscht wird.

(8) Ist der Kunde nach Beendigung des Rahmenvertrages mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug oder ist der Kunde für NSSR.neT nicht mehr erreichbar, so ist es NSSR.neT gestattet, Domains auch schon vor Ablauf des jeweiligen Registrierungszeitraums sofort zu löschen oder in die Verwaltung des jeweiligen NICs zu geben bzw. und/oder beim Domaininhaber nachzufragen, ob eine weitere Verlängerung der Domains bzw. ein Providerwechsel gewünscht wird.

(9) Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit von Domain-Aufträgen. Dies gilt gleichermaßen für eingehende Übernahmen (KK) (Transfer-In, d. h. Übernahmen von Domains, die unter der Verwaltung eines anderen Providers stehen, zu NSSR.neT), für ausgehende Übernahmen (KkGet) (Transfer-Out, d. h. Übernahmen von Domains, die unter der Verwaltung von NSSR.neT stehen, zu einem anderen Provider) sowie für Registrierungen (REG), Änderungen (UPDATE) und Löschungen (CLOSE/ Expiry-CLOSE). NSSR.neT ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Domain-Aufträge durchzuführen, ohne dass NSSR.neT die Einverständniserklärung des Domain-Inhabers direkt vorliegt. Der Kunde versichert bereits jetzt, dass er bei Stellung eines Domain-Auftrages gegenüber NSSR.neT stets namens und im Auftrag des (derzeit aktuellen) Domain-Inhabers bzw. Admin-c laut Whois auftritt. Der Kunde versichert weiter, dass ihm zu diesem Zeitpunkt die erforderliche schriftliche Zustimmung des Domain-Inhabers bzw. Admin-c laut Whois vorliegt. Diese schriftliche Zustimmung kann NSSR.neT jederzeit mit einer Reaktionsfrist von 24 Stunden beim Kunden anfordern.

(10) Liegt NSSR.neT für eine Domain ein Übernahmeantrag eines anderen Providers auf Übernahme einer Domain (Transfer-Out) vor, wird diese an den Kunden mit der Aufforderung zur Zustimmung oder Ablehnung weitergeleitet. NSSR.neT ist berechtigt und teilweise auf Grund von Bestimmungen von NICs auch verpflichtet, der Anfrage auch dann statt zu geben, wenn lediglich die Zustimmung des Domaininhabers bzw. Admin-C laut Whois vorliegt. Über die Freigabe wird der Kunde unverzüglich informiert.

 

10. SSL-Zertifikate und Sicherheitsprodukte

 

(1) NSSR.neT stellt dem Kunden die von Ihm benötigten SSL-Zertifikate und Sicherheitsprodukte gemäß den Vergaberichtlinien des jeweils zuständigen Trust Centers (Certification Authority), nachfolgend CA genannt, bereit. Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Produktes durch NSSR.neT und/ oder die zuständige CA besteht nicht. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils aktuellen Richtlinien der betroffenen Vergabestellen einzuhalten. Der Kunde stellt sicher, dass alle Aufträge der Endkunden in Kenntnis und unter Anerkennung dieser Richtlinien und Bedingungen erfolgen.

(2) Die verfügbaren SSL-Zertifikate und Sicherheitsprodukte und die fälligen Entgelte werden im Anhang dieses Vertrages geregelt.

(3) Der Kunde erhält zu den Bedingungen des vorliegenden Vertrages das Recht des Weiterverkaufes von Produkten der Firma NSSR.neT in Deutschland und der gesamten Welt. Die Preise können vom Kunden frei gestaltet werden. Dabei ist kein Gebietsschutz gegeben. Vielmehr ist NSSR.neT berechtigt, auch andere Wiederverkäufer einzusetzen.

(4) Der Kunde verkauft die bei NSSR.neT erworbenen SSL-Zertifikate und Sicherheitsprodukte auf eigenen Namen und eigene Rechnung an seine Kunden weiter, d.h. dass zwischen NSSR.neT und den Kunden des Kunden keinerlei Rechtsbeziehungen bestehen.

(5) Da die Ausstellung der beantragten SSL-Zertifikate und Sicherheitsprodukte allein den zuständigen CAs obliegt und NSSR.neT darauf keinerlei Einfluss hat, kann NSSR.neT keinen bestimmten Zeitrahmen für die Ausstellung garantieren. Bei Nutzung der automatisierten Interfaces von NSSR.neT werden die Aufträge jedoch unverzüglich bearbeitet.

 

11. Kurznachrichten (SMS) und Suchmaschinenleistungen

 

(1) Der Kunde übernimmt die inhaltliche und rechtliche Verantwortung für übermittelte Kurznachrichten.

(2) Die verfügbaren Produkte aus den Bereichen Kurznachrichten (SMS) und Suchmaschinenleistungen und die fälligen Entgelte werden im Anhang dieses Vertrages geregelt.

(3) Der Kunde erhält zu den Bedingungen des vorliegenden Vertrages das Recht des Weiterverkaufes von Produkten der Firma NSSR.neT in Deutschland und der gesamten Welt. Die Preise können vom Kunden frei gestaltet werden. Dabei ist kein Gebietsschutz gegeben. Vielmehr ist NSSR.neT berechtigt, auch andere Wiederverkäufer einzusetzen.

(4) Der Kunde verkauft die bei NSSR.neT erworbenen Produkte aus den Bereichen Kurznachrichten (SMS) und Suchmaschinenleistungen auf eigenen Namen und eigene Rechnung an seine Kunden weiter, d.h. dass zwischen NSSR.neT und den Kunden des Kunden keinerlei Rechtsbeziehungen bestehen.

(5) Bei Nutzung der automatisierten Interfaces von NSSR.neT werden die Aufträge unverzüglich bearbeitet.

 

12. Geheimhaltung

 

(1) Beide Vertragsparteien werden alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Ausführung bekanntgewordenen Informationen, die offensichtlich vertraulich sind, sowie wechselseitig bekanntgewordene Firmeninterna nicht an Dritte weitergeben oder auf sonstige Weise verwerten und dafür Sorge tragen, dass diese Verpflichtung auch von den von ihr eingesetzten Personen oder Firmen eingehalten wird. Als Firmeninterna gelten alle geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen Kenntnisse, Vorgänge und Informationen, die nach dem erkennbaren Willen der Vertragspartei nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich sind und nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Ablauf oder Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.

 

13. Tarife, Zahlungsbedingungen

 

Die Höhe der anfallenden Gebühren bestimmt sich ausschließlich nach der Preisliste für die jeweiligen vom Kunden beauftragten Dienste von NSSR.neT in ihrer jeweils geltenden Fassung.

 

Monatliche Gebühren sind beginnend mit der betriebsfähigen Bereitstellung der Leistungen für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im voraus zu bezahlen. Einmalige Bereitstellungspauschalen sind nach Einrichtung des Zugangs zu zahlen, wenn der Installationsservice von NSSR.neT beansprucht wird, ansonsten nach Eingang des TK-Equipments beim Kunden.

 

Ist die Gebühr für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 der monatlichen Gebühr berechnet. Bei Verträgen ohne Mindestvertragslaufzeit wird ein voller monatlicher Preis berechnet, wenn der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf von 30 Kalendertagen kündigt, dies gilt nicht bei einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden.

 

Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung sofort fällig. NSSR.neT zieht zu diesem Zeitpunkt die in Rechnung gestellten Gebühren im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto des Kunden ein. Für jede mangels Deckung oder aufgrund des Verschuldens des Kunden oder seiner Bank zurückgereichte Lastschrift erhebt NSSR.neT ein Dienstleistungsentgelt für die Rücklastschrift. Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung (z.B. bei Zahlung per Überweisung oder Scheck) kann NSSR.neT für den höheren Verwaltungsaufwand ein Abwicklungsentgelt für jeden Zahlungsvorgang erheben.

 

Weitere Bestimmungen für Entgelte und Zahlung

 

(1) NSSR.neT erhält die im Anhang zu diesem Vertrag vereinbarten Entgelte.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich zu Beginn jedes Monats.

(3) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am vierzehnten Tag ab Rechnungsdatum auf dem in der Rechnung angegebenen Konto von NSSR.neT gutgeschrieben sein.

(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Sollten dem Auftragnehmer durch die Zahlungsverweigerung des Kontoführenden Instituts Kosten entstehen, so wird der Kunde diese auf Anforderung unverzüglich erstatten.

(5) Einwände gegen berechnete Lieferungen und Leistungen müssen uns schriftlich (nicht per Email!) innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Beträge als genehmigt.

(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist NSSR.neT berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 10% p.a. als Mindestverzugsschaden geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bei entsprechendem Nachweis wird dadurch nicht ausgeschlossen.

(7) Kommt der Kunde mit einer oder mehr Zahlungen in Verzug, so wird er hierüber durch NSSR.neT informiert. Kommt es nicht binnen vierzehn Tagen nach Zustellung dieser Zahlungserinnerung zum Ausgleich des/der offenen Posten(s), so ist NSSR.neT berechtigt den Zugang zum Account zu sperren. Bleibt der Kunde auch vierzehn Tage nach einer weiteren Zahlungsaufforderung säumig, so steht NSSR.neT die fristlose Kündigung des Vertrages und damit die Einstellung aller Lieferungen und Leistungen zu.

(8) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben Lieferungen und Leistungen Eigentum von NSSR.neT. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann NSSR.neT, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn NSSR.neT dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

(9) Gegen Ansprüche von NSSR.neT kann der Kunde nur mit unbestrittenen, ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

 

14. Ausschluss von Einwendungen

 

Einwendungen gegen die Höhe der Verbindungspreise oder sonstige nutzungsabhängige Preise von NSSR.neT sind umgehend nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Einwendungen müssen innerhalb von einer Woche ab Rechnungsdatum bei NSSR.neT eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Einwendungen des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

 

Erhebt der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der ihm von NSSR.neT in Rechnung gestellten Gebühren, so ist NSSR.neT vom Nachweis der Verbindungen befreit, wenn die Verbindungsdaten aus technischen Gründen oder auf seinen Wunsch oder aus rechtlichen Gründen gelöscht wurden, und NSSR.neT nicht mindestens ein grob fahrlässiges Verschulden trifft und/oder unvermeidbar waren. Nach Ablauf von 80 Tagen nach Rechnungsdatum ist NSSR.neT aus Datenschutzgründen gesetzlich verpflichtet, die der Rechnung zugrundeliegenden Verbindungsdaten zu löschen.

 

15. Verzug

 

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist NSSR.neT berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt NSSR.neT ausdrücklich vorbehalten.

 

Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise i.H.v. mindestens € 100,00 in Verzug, so kann NSSR.neT nach vorheriger schriftlicher Androhung den Zugang zu den jeweiligen vom Kunden beauftragten Diensten von NSSR.neT auf Kosten des Kunden sperren oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Kunde bleibt im Fall der Sperre verpflichtet, die monatlichen Preise weiter zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt NSSR.neT vorbehalten.

 

NSSR.neT ist unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (siehe Nr. 19 dieser AGB) zu einer Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden durch Einholung von Auskünften berechtigt.

 

16. Kündigung

 

Verträge, für die eine Mindestlaufzeit vereinbart worden ist, verlängern sich um 12 Monate, sofern nicht NSSR.neT oder der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem Monat vor Laufzeitende schriftlich kündigt - sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist.

 

Verträge ohne Mindestlaufzeit können von NSSR.neT oder dem Kunden schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden - sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist.

 

Innerhalb von vier Wochen nach Vertragsende sind das TK-Equipment sowie alle IP-Adressen, die dem Kunden von NSSR.neT zugewiesen wurden zurück zu geben. Die Kosten der Rücksendung des TK-Equipments sowie ggf. anfallende Kosten für die Rückübertragung der IP-Adressen trägt der Kunde. Im Falle der Nichteinhaltung der fristgemäßen Rückgabepflicht wird pro angefangenen Monat der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe eines einfachen, zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung geltenden Monatsentgelts für den jeweiligen vom Kunden beauftragten Dienst von NSSR.neT (gemäß der geltenden Preisliste) verwirkt.

 

17. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

 

Für Ersatz von Schäden haftet NSSR.neT nur, wenn diese in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von NSSR.neT oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Im Falle der Verletzung von Pflichten, die unverzichtbar sind, um das Vertragsziel zu erreichen (Kardinalpflichten), haftet NSSR.neT auch bei leichter Fahrlässigkeit.

 

Für bloße Vermögensschäden ist die Haftung von NSSR.neT auf einen Höchstbetrag von € 100,-- je Kunden gegenüber der Gesamtheit der jeweils durch ein schadensverursachendes Ereignis Geschädigten begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die letztgenannte Höchstgrenze, so wird jeder einzelne Schadensersatzanspruch in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

 

Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Minderung zu treffen.

 

Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet NSSR.neT dann nicht, wenn der Kunde nicht sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial sind, welches in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird und mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.

 

Weitere Haftung und Gewährleistung Bestimmungen:

 

(1) NSSR.neT haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit aber nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Ersatzansprüche des Kunden sind ihrer Höhe nach auf den Umfang des Auftragswertes begrenzt. Dies gilt auch für ein Verschulden von Erfüllungsgehilfen oder von gesetzlichen Vertretern NSSR.neTs. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie deren Produzentenhaftung bleiben unberührt.

(2) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen.

(3) Der Kunde muss offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich gegenüber NSSR.neT mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich NSSR.neT mitzuteilen. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik es nicht möglich ist, Software- und Internet-Anwendungen so zu entwickeln, dass sie unter allen denkbaren Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten. NSSR.neT übernimmt daher Gewährleistung nur dafür, dass die erbrachten Lieferungen und Leistungen die vereinbarten Anforderungen und die unverzichtbaren Leistungsmerkmale erfüllen.

(4) NSSR.neT kann zunächst durch - ggf. mehrfache - Nachbesserung gewährleisten. Schlägt diese Nachbesserung endgültig fehl oder ist sie unzumutbar, so hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen.

(5) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die NSSR.neT die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei einem Lieferanten oder Vorlieferanten eintreten) hat NSSR.neT auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Falle ist NSSR.neT berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrags zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird NSSR.neT von seiner Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen NSSR.neT herleiten, dies jedoch nur dann, wenn NSSR.neT den Kunden unverzüglich von den Hinderungsgründen benachrichtigt hat.

(6) Der Kunde verpflichtet sich, NSSR.neT im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

(7) Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.

(8) NSSR.neT weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. NSSR.neT garantiert nicht, dass von NSSR.neT eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, ferner dass diese absturz-, fehler- und virusfrei ist. NSSR.neT gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass von NSSR.neT eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte Fehler seitens des Herstellers übernimmt NSSR.neT keinerlei Gewährleistung.

 

18. Kreditwürdigkeitsprüfung

 

NSSR.neT arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien (z.B. SCHUFA) und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. NSSR.neT teilt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen mit, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen können, die über ihn gespeichert sind. Diesen Unternehmen können Daten über die Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt werden, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Unter den gleichen Voraussetzungen können bei ihnen auch Auskünfte über den Kunden eingeholt werden. Insbesondere wird NSSR.neT der SCHUFA Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) dieses Vertrages melden. Die SCHUFA übermittelt nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA-Auskünften nicht enthalten. Sie stellt außerdem die Daten nur zur Verfügung, sofern ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft dargelegt wird.

 

19. Datenschutz

 

Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden sind das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV) und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG).

 

NSSR.neT weist den Kunden gemäß §33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen, von NSSR.neT während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt NSSR.neT auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.

NSSR.neT verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. NSSR.neT wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als NSSR.neT gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

NSSR.neT weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.

 

20. Service-Hotline

 

NSSR.neT unterhält eine telefonische Service-Hotline zur Beantwortung von Fragen, die die Produkte oder Dienste von NSSR.neT betreffen.

 

Aus dem zwischen NSSR.neT und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag resultiert kein Anspruch des Kunden auf Bereitstellung einer Hotline soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Ferner resultiert keine Pflicht für NSSR.neT gegenüber dem Kunden zur erfolgreichen Beantwortung der Fragen, es sei denn mit dem Kunden wurde im Zusammenhang mit dem einzelnen Produkt oder Dienst etwas anderes vereinbart.

 

NSSR.neT ist auch nicht verpflichtet, die derzeit existierende Service-Hotline auch in Zukunft in gleichem Umfang anzubieten. NSSR.neT ist u.a. berechtigt, die Hotline einzustellen, zeitlich zu begrenzen und/oder nur noch gegen Entgelt anzubieten.

 

21. Allgemeine Schlussbestimmungen

 

An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen werden, ist auch der Rechtsnachfolger des Kunden gebunden.

 

Erfüllungsort ist Bornheim (Rhld.).

 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bornheim (Rhld.) für alle Ansprüche aus oder aufgrund Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossenen werden sowie für sämtliche zwischen NSSR.neT und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung eines Vertrages, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

 

Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und NSSR.neT unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

NSSR.neT tritt mit dem Kunden über die auf der ersten Seite des Vertrages angegebenen Daten in Kontakt. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich NSSR.neT jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von NSSR.neT binnen vierzehn Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, eMail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des Kunden.

Der Kunde kann über folgende Wege mit NSSR.neT in Kontakt treten: Telefon, eMail siehe Kontakt Seite!

 

Sämtliche Änderungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Kündigungen bedürfen schriftlicher Form.

 

NSSR.neT ist jederzeit berechtigt, diese Vertraglichen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.

 

Es sind die für den Sitz von NSSR.neT örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. NSSR.neT kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz in Bornheim (Rhld.) erheben.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarungen oder dieser Bedingungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine solche wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Sollte in diesen Geschäftsbedingungen eine Lücke auftreten, werden die Vertragspartner eine Regelung finden oder gelten lassen, die dem entspricht, was sie vereinbart hätten, wenn sie den offengebliebenen Punkt bedacht hätten.

 

 IMPRESSUM | SITEMAP | SUCHE | KONTAKT | § AGB | § ASB | KUNDENLOGIN | DRUCKANSICHT