Allgemeine Servicebedingungen
Nachfolgende Bedingungen gelten für sämtliche Handlungen im Rahmen des Vor-Ort-Services der Fa. NSSR.neT.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Fa. NSSR.neT im Rahmen des Vor-Ort-Services, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf diese Bedingungen bedarf.
2. Gegenstand des Vertrags
Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von internetbezogenen Serviceleistungen, inklusive Überprüfung und Neuinstallierung von Software des Auftraggebers, ohne Erfolgsgarantie. Die Fa. NSSR.neT verpflichtet sich lediglich, den Service mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Anwendung geltender technischer Standards auszuführen.
3. Ausführung
Zwischen dem Auftraggeber und der Fa. NSSR.neT kommt der Vertrag mit der Annahme der Beauftragung durch die Fa. NSSR.neT zustande. Die Annahme der Beauftragung erfolgt durch schriftliche Bestätigung am Ort des Auftraggebers. Dem Auftraggeber genannte Besuchstermine sind, auch wenn eine Uhrzeit genannt sein sollte, geplante Termine und daher unverbindlich in Aussicht gestellt.
4. Vergütung
Die Vergütung setzt sich aus einer Anfahrtspauschale sowie der aufgewendeten Arbeitszeit zusammen. Für die Berechnung der Arbeitszeit werden Zeiteinheiten je 15 Minuten zugrunde gelegt, wobei mindestens 4 Zeiteinheiten in Rechnung gestellt werden. Im übrigen werden die zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Preise der Fa. NSSR.neT berechnet. Anfahrtszeiten gelten nicht als angefallene Zeiteinheiten.
Die Dienstleistungen sind sofort am Erfüllungsort in bar zu zahlen, spätestens jedoch zehn Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
5. Mängelrüge und Gewährleistung
Offensichtliche Mängel der Dienstleistung sind innerhalb von sieben Tagen schriftlich gegenüber der Fa. NSSR.neT anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber innerhalb von 6 Monaten nach deren Entdeckung schriftlich bei der Fa. NSSR.neT anzuzeigen. Im Falle nicht fristgemäßer Anzeige verliert der Auftraggeber seine Gewährleistungsansprüche.
Bei Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Ist die Dienstleistung mit Mängeln behaftet , so ist die Fa. NSSR.neT zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung oder Kostenerstattung verpflichtet. Fehlgeschlagen ist die Nachbesserung dann, wenn der Mangel nicht in einer angemessenen Frist von der Fa. NSSR.neT oder von ihr beauftragten Dritten behoben werden kann. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erlischt, soweit Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen durch den Auftraggeber oder Dritte in Bezug auf die erbrachte Dienstleistung vorgenommen werden.
6. Haftungsbeschränkung
NSSR.neT haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.
Für Soft- und Hardwareprodukte und Dienstleistungen Dritter übernimmt die Fa. NSSR.neT keine Haftung. Sie leistet insbesondere keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit von Programmen und/oder Systemen Dritter. Inter.net haftet nicht dafür, wenn aufgrund bereits vorhandener soft- und hardwarebedingter Fehlfunktionen oder Viren die Ausführung der Dienstleistungen zu einer Verstärkung der Fehlfunktionen oder zu einem völligen Systemausfall führen. Ebenso haftet NSSR.neT nicht dafür, wenn aufgrund dieser bereits vorhandenen Fehlfunktionen oder Viren Systeme oder Programme Dritter beeinträchtigt werden.
7. Software
Der Auftraggeber sichert zu, dass ihm die Nutzungsrechte an den von ihm genutzten Softwareprodukten zustehen. Der Auftraggeber haftet für die Folgen, die aus der Missachtung der Nutzungsrechte und anderer Schutzrechte Dritter entstehen. Er stellt insbesondere die Fa. NSSR.neT von einer etwaigen haftungsrechtlichen Inanspruchnahme durch Dritte frei.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
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